Bei bestimmten Erkrankungen ist die Durchführung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining aus medizinischer Sicht sinnvoll bzw. notwendig.
Mit diesen beiden zeitlich begrenzten Maßnahmen können Sie Ihre Lebensqualität
optimieren. Außerdem erreichen Sie eine höhere Beschwerdefreiheit durch die Kräftigung des Organismus und des Muskel-Skelettsystems. Zudem erhalten Sie gleichzeitig die Motivation und Anregung, die erlernten Bewegungen dauerhaft in Ihren Alltag zu integrieren.
Über die medizinische Notwendigkeit solcher Maßnahmen entscheidet Ihre Arztpraxis. Gemeinsam sprechen Sie über die Art und Dauer des Rehabilitationssports oder des Funktionstrainings. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei uns zur Prüfung ein.
Im Falle der Genehmigung übernehmen wir für den genehmigten Zeitraum die vollständigen Kosten. Eine Zuzahlung für die verordnete und bewilligte Leistung fällt für Sie nicht an. Bitte wenden Sie sich dafür an eine geeignete und zugelassene Einrichtung, die den Rehabilitationssport bzw. das Funktionstraining durchführt. Die von uns bestätigte Verordnung im Original sowie Ihre Krones BKK-Gesundheitskarte legen Sie der Einrichtung vor.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Rehasport oder Funktionstraining. Ihre Arztpraxis steht Ihnen auch gerne bei der Suche zur Verfügung.