Osteopathie – was ist das?
Eine Behandlungsmethode, die mit den Händen diagnostiziert und heilt. Therapeutisches Fachpersonal für Osteopathie lockern mit gezielten Handgriffen das Muskelgewebe, aktivieren die Nerven oder verbessern den Durchfluss in Venen, Arterien und Lymphbahnen. Hierdurch wird der Körper in die Lage versetzt, wieder seine natürliche Beweglichkeit zu erlangen. Eine osteopathische Behandlung hilft dem Körper im Prinzip, Funktionsstörungen selbst zu beheben, in dem die Selbstheilungskräfte aktiviert werden.
Wann hilft die Osteopathie:
- Störungen des Bewegungsapparates
- Herzbeschwerden
- Verdauungsstörungen
- Operationsfolgen wie Vernarbungen und Verwachsungen
- Chronische Blasenentzündungen
- Inkontinenz
- Nierenprobleme
- Kopfschmerzen
- Nasennebenhöhlenentzündungen
- Schwindel
- Tinnitus
- Kiefergelenksproblematik
Unsere Leistung:
Wir übernehmen die Kosten in Höhe von 80 % je Behandlung, höchstens 50,00 € je Sitzung für maximal 6 Sitzungen insgesamt innerhalb eines Kalenderjahres.
Voraussetzungen:
Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist und qualitätsgesichert erfolgt. Das bedeutet, dass die behandelnde Person über eine entsprechende qualifizierte osteopathische Ausbildung verfügen und zu einem Berufsverband der Osteopathen gehören muss.
Folgende Personenkreise dürfen die Osteopathie ausüben:
- Ärztinnen und Ärzte (Voraussetzung: Approbation)
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Voraussetzung: Heilpraktikererlaubnis nach § 1 HeilprG)
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (Voraussetzung: Delegation der osteopathischen Behandlung durch ärztliche Verordnung oder eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis)
Unter anderem verfügen die Mitglieder folgender osteopathischer Berufsverbände über die erforderliche Qualifikation:
- Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie
- Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo)
- DÄGO – die Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie e.V
- Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) e.V.
- Deutsch-Amerikanische Akademie für Osteopathie DAAO e.V
- Deutsche Gesellschaft für Kinderostheopathie (DGKO)
- Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)
- Deutsche Akademie für Osteopathische Medizin e.V. (DAOM e.V.)
- Osteopathie Forum Hannover e.V.
- Osteopathen in Hamburg e.V.
- Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH
- Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
- Verband der Osteopathie Schule Deutschland (VOSD)
- Vereinigung Deutsch–Niederländischer Osteopathen e.V. (VDNO)
- ACON
- Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO
- Verein der Ostheopathen Bayerns (VdOB)
Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnung folgende Angaben enthält:
- Name
- Geburtsdatum
- Rechnungsbetrag
- Behandlungstag(e)
- Arztpraxis
Bitte nutzen Sie unser Serviceangebot und reichen Anträge, Rechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen papierlos bei der Krones BKK ein. Sie können uns Ihre Unterlagen digital über unsere Service-App senden. In diesem Fall benötigen wir die Original-Anträge, Rechnungen bzw. Bescheinigungen nicht zusätzlich. Im Anschluss überweisen wir Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto (bitte überprüfen Sie die gespeicherte Bankverbindung in der Service-App).