Leistungen
Auch wenn eine Krankenhausbehandlung notwendig wird, ist die Krones BKK für Sie da und übernimmt die anfallenden Kosten für Aufenthalt und Behandlung.
Kostenübernahme im Krankenhaus
Bei stationärer Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus übernehmen wir – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung – alle Kosten (einschl. Unterkunft und Verpflegung) für die Dauer des medizinisch notwendigen Aufenthaltes ohne zeitliche Begrenzung.
Gesetzliche Zuzahlung für max. 28 Tage
Die gesetzlichen Zuzahlungen betragen 10 Euro pro Kalendertag und sind auf höchstens 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Versicherte unter 18 Jahren sind davon sogar völlig befreit.