Heilmittel helfen vor allem dabei, die Muskulatur zu kräftigen oder zu entspannen, Haltungsschäden zu korrigieren sowie Schmerzen und Entzündungen zu lindern oder zu hemmen.
Klassische Maßnahmen sind die Massagetherapie, die Lymphdrainage, die Krankengymnastik, Wärme- und Kältetherapie sowie bestimmte medizinische Bäder und Übungsbehandlungen im Wasser.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihre behandelnde haus- oder fachärztliche Praxis eine entsprechende Therapie verordnen und eine Heilmittelverordnung ausstellen. Dabei muss er die „Heilmittel-Richtlinien“ berücksichtigen. In diesen stehen Informationen zu Art, Menge und Besonderheiten der verordnungsfähigen Heilmittel.
Mit der Verordnung können Sie die Behandlung bei einer zugelassenen therapeutischen Person Ihrer Wahl in Anspruch nehmen.
Die Kosten für die Behandlung rechnet das therapeutische Fachpersonal direkt mit uns ab. Sie beteiligen sich lediglich mit der gesetzlichen Zuzahlung an Ihrer Behandlung. Sie beträgt 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung. Ihre Zuzahlung bezahlen Sie direkt bei Ihrer therapeutischen Praxis. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.