Mit dem digitalen Versorgungsgesetz (DVG) können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ihrer Arztpraxis verschrieben werden. Wir befürworten diese Entwicklung und unterstützen die „App aufs Rezept“.
Am 7. November 2019 hat der Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Nun ist es möglich, sich DiGAs ärztlich verschreiben zu lassen und bei der Krones BKK einzureichen. Die Kosten für die DiGA, also das Abonnement, die App oder die Software, werden somit zukünftig von uns übernommen.
Eine DiGA ist ein Medizinprodukt und dient der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Apps, die der Prävention dienen (wie bspw. Apps, welche die Fitness unterstützen oder Kalorien tracken) zählen somit nicht zu den klassischen DiGAs. Weiterhin zählen Apps, die lediglich Daten auslesen oder ein Gerät steuern nicht zu den DiGAs. Grundlegende Informationen zur Abgrenzung von Wellnessanwendungen und Medizinprodukten finden Sie hier: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Abgrenzung-und-Klassifizierung/_node.html
Seit Anfang Mai können herstellende Unternehmen DiGAs durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) https://www.bfarm.de/DE/Home/_node.html prüfen lassen. Für die Aufnahme einer DiGA in das Verzeichnis muss dieses einen Nachweis über die Anforderungen an die Sicherheit, die Funktionstauglichkeit, die Qualität, den Datenschutz und den positiven Versorgungseffekt (durch Studien, Datenauswertungen, etc.) der Anwendung erbringen. Das BfArM prüft nach Beantragung innerhalb von drei Monaten, ob die Anwendung diesen Kriterien entspricht. Bei Bestätigung aller Bedingungen wird die Anwendung in das DIGA-Verzeichnis aufgenommen und steht anschließend zur Verordnung bereit. Um digitale Gesundheitsanwendungen zu fördern, wurde zudem eine Möglichkeit der zügigen Zulassung neuer Apps geschaffen. Entwickeln Unternehmen eine neue Anwendung, können diese sich für ein Jahr befristet in das Verzeichnis aufnehmen lassen. Innerhalb dieses Jahres können Daten gesammelt, analysiert und ausgewertet werden, um anschließend den positiven Versorgungseffekt nachzuweisen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Anwendung dann in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen.
Im DiGA-Verzeichnis finden Sie folgende Informationen:
- Inhalt, Zielsetzung, Wirkungsweise und Nutzung der DIGA
- Funktionen der jeweiligen Anwendung sowie eventuelle Zusatzkosten
- Datenschutz, Informationssicherheit und Checkliste der Qualitätsanforderungen https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03161/tr03161_node.html
Im DiGA-Verzeichnis kann man verschiedene Apps vergleichen und gezielt nach Anwendungen zu einem bestimmten Krankheitsbild suchen.
Und so erhalten Sie Ihre DiGA:
1. Sie beantragen oder erhalten eine ärztliche Verordnung
2. Sie reichen Ihre Verordnung bei der Krones BKK ein (persönlich, mit der Post oder per Email)
3. Nach Prüfung der Verordnung (Indikation, DiGA, Versicherungsstatus) erhalten Sie von uns einen Freischaltcode
4. Sie installieren Ihre DiGA und nutzen hierzu Ihren Freischaltcode