Bonusmodell 2024 (gültig ab 01.01.2024):
Bis zu 100 Euro auf Ihr Konto oder bis zu 300 Euro Zuschussleistung – Unser Bonus für Ihre Gesundheit
Das Gesundheitsbewusstsein ihrer Versicherten ist der Krones BKK bares Geld wert. Den Bonus erhält, wer sich gezielt der Steigerung seiner Fitness widmet und sinnvolle Angebote zur Prävention in Anspruch nimmt. So unterstreichen wir unseren Anspruch, Ihre Gesundheit bestmöglich zu erhalten und zu fördern.
Was ist neu
- bis zu 100 Euro auf Ihr Konto oder bis zu 300 Euro Zuschussleistung
- Kinderbonus bis zum 16. Lebensjahr (max. 50 Euro oder 150 Euro Zuschussleistung)
- Bonusberechtigung wenn EIN Punkt aus dem Grundbonus erfüllt ist
- Wegfall eines Mindestbonus (Mindesterfüllung von Punkten)
- Sie haben je nachgewiesenem Bonuspunkt einen Anspruch auf 12,50 Euro
- Erweiterung der Bonuspunkte sowie der zuschussfähigen Gesundheitsleistungen
Hat viele gute Seiten: Unser Bonusheft
Das Bonusheft der Krones BKK nimmt alle relevanten Nachweise auf, die als Voraussetzung für eine Bonuszahlung gelten. Zögern Sie nicht, werden Sie für Ihre Gesundheit aktiv und lassen Sie sich dafür von uns belohnen!
Punkt für Punkt zählt als Prämie
Beim Thema Gesundheit überlassen wir nichts dem Zufall. Nachfolgend haben wir für Sie aufgelistet, welche Leistungen und Maßnahmen wir für empfehlenswert erachten und belohnen.
Damit können Sie beim Bonusmodell punkten:
- Kinder- bzw. Jugend-Gesundheitsuntersuchung
- eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung (Check Up 18-34 / Check Up 35)
- eine jährliche Krebsfrüherkennungs-Untersuchung
- Impfstatus bzw. Schutzimpfung
- die Inanspruchnahme regelmäßiger Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- Immunologischer Stuhltest
- Professionelle Zahnreinigung
- Mitgliedschaft Fitnessstudio / Sportvereins
- Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Ihres Arbeitgebers
- Veranstaltung im Ausdauersport
- Zertifizierter Präventionskurs
- Sport- / Schwimmabzeichen oder sportlicher Leistungsnachweis
So profitieren Sie von Ihrem Engagement:
Damit Sie ohne Umwege zu Ihrem Bonus kommen, bitten wir Sie um Berücksichtigung einiger weniger Voraussetzungen.
Anspruch auf eine Bonuszahlung haben alle Versicherten der Krones BKK, die
- einen Grundbonus aus den Punkten 1 bis 5 erfüllen um bonusberechtigt zu sein.
- für die Punkte 1 bis 7 einen ärztlichen Nachweis erbringen.
- für die Punkte 8 bis 12 einen Nachweis des Anbieters erbringen.
- Ihr Bonusheft bis spätestens zum 31. März für das zurückliegende Kalenderjahr einreichen.
Bis zu 300 Euro: Sie haben es in der Hand
Es gibt keinen Mindestbonus. Bereits ab dem ersten erfüllten Bonuspunkt erfolgt eine Auszahlung. Ein Zusatzbonus kann nur erworben werden, wenn mindestens ein Punkt aus dem Grundbonus erfüllt ist (Punkte 1-5).
Bei Erreichen von acht Punkten schöpfen Sie den maximalen Bonusbetrag von 100 Euro bzw. 300 Euro Zuschussprämie aus. (Bei Kindern bei Erreichen von 4 Punkten 50 Euro bzw. 150 Euro).
Maßgebend ist das Kalenderjahr, wobei die Nachweise noch bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden können.
Die Zuschussprämie können Sie für folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke, Sehtest
- Erweitere zahnmedizinische Leistungen, Zahnersatz, Zahnerhalt, Vorsorge*
- Gesundheits-, Sport- und Fitnesskurse (auch online)*
IGeL (individuelle Gesundheitsleistung)*: https://www.igel-monitor.de/ - Private Zusatzversicherungsverträge
- Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio, sportmedizinische Untersuchung und Beratung, Sportveranstaltungen (Start- /Teilnahmegebühren)
- Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchung*
- Akupunktur* und anthroposophische Heilmittel (z. B. Kunsttherapie, Heileurythmie, rhythmische Massagen)
- Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis (Methoden der Komplementärmedizin und Naturheilkunde) der besonderen Therapierichtungen
*sofern die Satzungsleistungen der Krones BKK bereits ausgeschöpft sind
Ihr direkter Weg zur vollen Prämie ist unser Bonusheft.