Öffentliche Aufträge für Lieferungen und Leistungen
Die Krones BKK ist als gesetzliche Krankenkasse öffentliche Auftraggeberin und damit grundsätzlich dem geltenden Vergaberecht unterworfen (§§ 97 ff GWB). Sie vergibt als öffentliche Auftraggeberin Aufträge für Lieferungen und Leistungen nach dem Regelwerk der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Bei Bauaufträgen findet die VOB Anwendung.
Krones BKK
Vergabestelle
E-Mail: BKK.Beschaffung@krones.com
Tel.: 09401 70-2313
Oberschwellige Verfahren werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Darüber hinaus finden Sie hier die Bekanntmachungen aktuell vergebener Aufträge (falls vorhanden):
Unterschwelle:
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 2024-008: Bearbeitung § 231 SGB V
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 2024-009: Unterstützungsleistung DMP § 137f SGBV