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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Die Krones Betriebskrankenkasse berücksichtigt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Krones BKK hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BITV umgesetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2020 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter BKK.Info@krones.com

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung ist:

KRONES BKK
Bayerwaldstr. 2L
93073 Neutraubling
E-Mail: BKK.Info@krones.com

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Internet ohne Barrieren

Barrieren können zum Beispiel entstehen, wenn  Beschreibungen von Grafiken fehlen,  Farbkombinationen zu wenig Kontrast bieten, Webseiten unklar strukturiert sind oder wenn in Internetseiten nicht über die Tastatur navigiert werden kann.

Um solche Barrieren zu vermeiden und möglichst allen Menschen den Zugang zu ermöglichen, wurde das Internetangebot der Krones BKK überarbeitet.

Einige Texte stellt die Krones BKK in leichter Sprache zur Verfügung. Leichte Sprache dient  dem Abbau von Barrieren im Internet. Zudem wird es bald ein Video in Deutscher Gebärdensprache für gehörlose und hörbehinderte Menschen geben.

Vergrößerung der Ansicht

Mithilfe Ihres Browsers können Sie sich die Seiten größer anzeigen lassen. Drücken Sie zum Vergrößern STRG + und zum Verkleinern STRG -. Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zu der Ausgangsgröße.

Unsere Internetseite in leichter Sprache

Hier erklären wir unsere Internet-Seite.Sie sind auf der Internet-Seite der Krones Betriebs-Kranken-Kasse.

Die Abkürzung ist: Krones BKK
Deshalb heißt unsere Internet-Seite auch www.krones-bkk.de.

Sie können die Internet-Seiten der Krones BKK auch auf dem Handy ansehen.
Oder auf einem Tablet-Computer.

Wenn Ihnen die Schrift zu klein ist

Drücken Sie die Tasten mit der Schrift Strg.
Halten Sie die Taste unten und drücken Sie auch noch die Taste +.
Das können Sie auch öfter machen.
Dann sehen Sie die ganze Seite größer.

Wenn Ihnen die Schrift zu groß ist

Drücken Sie die Tasten mit der Schrift Strg.
Halten Sie die Taste unten und drücken Sie auch noch die Taste -.
Das können Sie auch öfter machen.
Dann sehen Sie die ganze Seite kleiner.

Sie können auch alles mit Tasten steuern

Sie möchten von einer Überschrift zur nächsten wechseln?
Drücken Sie die Taste mit den 2 Pfeilen.
Diese Taste heißt Tabulator-Taste.
Sie ist links neben dem Q.
Manchmal hat die Taste auch nur 1 Pfeil nach rechts.

Wenn Sie 1 Seite zurück gehen wollen:
Dann drücken Sie die Taste mit den 2 Pfeilen und
die Taste mit dem Pfeil ganz links in der 2. Reihe von unten.
Das ist die Taste für große Buchstaben.

Das sind Aufgaben der Krones BKK

Unser Name ist:

Krones Betriebs-Kranken-Kasse

Wir nennen uns auch: Krones BKK.
Wir sind eine gesetzliche Kranken-Kasse.

Bei uns kann man sich als Mitarbeitender des Krones Konzerns versichern.

Bei uns sind viele Menschen versichert.
Das heißt: Sie bezahlen Geld an die Krones BKK.
Das Geld nennt man Beitrag.

Die Krones BKK zahlt dafür zum Beispiel:

  • Kosten für Arzt-Besuche
  • Ihre Behandlungen
  • Ihre Medikamente
  • Was die Krones BKK bezahlt, steht in Gesetzen.

Mitglied werden

Sie können bei uns Mitglied werden.

Das ist möglich wenn Sie bei Krones arbeiten.

Oder wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bei uns versichert ist.

Dann sind Sie bei uns versichert.

Diese Menschen können zum Beispiel Mitglied werden:

  • Sie machen eine Ausbildung.
  • Sie studieren.
  • Sie arbeiten in einem Beruf.
  • Sie haben eine eigene Firma.
  • Sie sind Rentner.

Auch Ihre Angehörigen können sich bei der Krones BKK versichern.
Das nennt man Familien-Versicherung.
Wenn Sie kein eigenes Geld verdienen,
dann brauchen Sie keinen Extra-Beitrag zu zahlen.
Wir beraten Sie darüber in unseren Büros.

Infos bekommen Sie auch im Internet.

Vorstand

Bei der Krones BKK arbeiten viele Menschen.
Es gibt eine Leitung.
Die Leitung heißt: Vorstand.
Der Vorstand bekommt Geld für seine Arbeit.
Das nennt man: hauptamtliche Arbeit.

Verwaltungsrat

Eine Gruppe von Menschen wählt den Vorstand.
Die Gruppe bekommt kein Geld für ihre Arbeit.
Das nennt man: ehrenamtliche Arbeit.

In der Gruppe arbeiten 8 Menschen.
Diese Menschen sind Versicherte und Arbeitgebende.
Sie heißen: Verwaltungs-Rat.

Der Verwaltungs-Rat entscheidet zum Beispiel:
Was wird mit den Beiträgen gemacht.

Das sind die Leistungen der Krones BKK

Die Krones BKK bezahlt viele Leistungen, damit Sie gesund bleiben.
Und damit Sie wieder gesund werden.

Zum Beispiel:

  • Untersuchungen, bevor Sie krank werden.
  • Das nennt man Vorsorge-Untersuchung.
  • Wenn Sie krank sind und Ihr Arzt Sie untersucht oder behandelt.
  • Wenn Sie ins Krankenhaus müssen.
  • Wenn Sie etwas neu lernen müssen, weil Sie krank waren.
  • Zum Beispiel gehen lernen.
  • Oder wenn Sie Erholung brauchen.
  • Das nennt man Rehabilitation.
  • Und vieles mehr.

Eigen-Anteil

Es gibt Kosten, die Sie selber zahlen müssen.
Das nennt man Eigen-Anteil.
Das steht im Gesetz.

Zum Beispiel:
Bei einigen Medikamenten zahlen Sie einen Teil der Kosten selber.

Arztbesuch

Sie können sich Ihre Ärztin oder Ihren Arzt aussuchen.
Die Praxis muss einen Vertrag mit der gesetzlichen Kranken-Kasse haben.

Operation

Wenn Sie eine Operation brauchen, können Sie ganz oft gleich danach wieder nach Hause.
Sie müssen nicht immer für mehrere Tage ins Kranken-Haus.
Infos dazu bekommen Sie von uns.

Weitere Hilfe

Vielleicht brauchen Sie andere Hilfen.
Das entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Zum Beispiel:

  • Eine Brille,
  • Kranken-Gymnastik,
  • Einlagen für Schuhe
  • oder andere Hilfen.

Dafür hat die Krones BKK Verträge mit vielen Partnern.
Sie können sich den Partner aussuchen,
wenn wir einen Vertrag mit dem Partner haben.

Zahnarztbesuch

Sie können sich Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt aussuchen.
Die Zahnarztpraxis muss einen Vertrag mit der Krankenkasse haben.

Sie können Ihre Zahnarztpraxis aufsuchen, bevor Ihre Zähne krank werden.
Das nennt man Vorsorge.
Sie können einmal im Jahr zur Vorsorge gehen.

Der Zahnarztpraxis schreibt in ein Heft, dass Sie bei der Vorsorge waren.
Das Heft heißt: Bonus-Heft.

Wenn Ihre Zähne Löcher haben, dann kann ein Zahnärztin oder ein Zahnarzt sie reparieren.

Kosten beim Zahnarztbesuch

Wenn Sie Ihre Zahnarztpraxis besuchen, dann kostet das Geld.
Die Krones BKK und die haben einen Vertrag.
Darin steht, welche Kosten die Krankenkasse bezahlt.

Wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt etwas anderes machen soll, dann zahlen Sie die Kosten dafür selber.
Darüber müssen Sie vorher mit der behandelnden Person reden.
Und Sie müssen es t zusammen aufschreiben.
Infos dazu bekommen Sie von uns.

Wenn Ihr Zahn-Fleisch krank ist

Wenn Ihr Zahn-Fleisch krank ist, dann kann es behandelt werden.
Krankes Zahn-Fleisch nennt man: Parodontitis.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Ärztin oder der Arzt schreibt mit Ihnen zusammen einen Plan.
Die Krones BKK muss den Plan genehmigen.
Darum schickt die Praxis den Plan an uns.

Wenn die Krones BKK dem Plan zustimmt, dann kann Ihr Zahn-Fleisch behandelt werden
Dann zahlt die Krones BKK die Kosten.
Infos dazu bekommen Sie bei uns.

Zahn-Ersatz und Zahn-Kronen

Wenn Ihnen ein Zahn gezogen wurde, dann brauchen Sie vielleicht einen Ersatz-Zahn.
Das kostet viel Geld.
Die Krones BKK kann einen Teil des Geldes zahlen.
Damit die Krones BKK Geld zahlt, müssen Sie einen Antrag stellen.

Den Antrag stellen Sie so:

  • Ihr Zahn-Arzt untersucht Ihre Zähne.
  • Er schreibt einen Plan. Der Plan heißt: Heil- und Kosten-Plan.
  • Den Heil- und Kosten-Plan geben Sie Ihrer Krones BKK, zusammen mit Ihrem Bonus-Heft.
  • Wenn Sie regelmäßig in der Praxis zur Vorsorge waren, müssen Sie nicht so viel selber zahlen.

Dann kann die Krones BKK entscheiden, wie viel Geld sie zahlt.
Infos dazu bekommen Sie bei uns.

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