Leistungen
Das Hautkrebsscreening kann ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre durchgeführt werden (= gesetzliche Regelleistung).
Außerdem haben wir einen spezielle Versorgungsvertrag mit Dermatologinnen und Dermatologen abgeschlossen: Damit können sich alle zwischen 15 und 35 regelmäßig in einer teilnehmenden hautärztlichen Praxis untersuchen lassen.
Inhalte des Hautkrebsscreenings
- eine ausführliche Anamnese
- eine körperliche Untersuchung
- die erstmalige Hauttypbestimmung
- eine vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien
Ihre Ärztin oder ihr Arzt erstellt dabei auch ein individuelles Risikoprofil und berät Sie, wie Sie gesundheitsschädigendes Verhalten (künftig) vermeiden können.