Gebrochen hat man sich schnell etwas. Und ruck zuck wird der Haushalt zum Problem. Man braucht medizinische Hilfe und muss möglicherweise regelmäßig zur Kontrolle ins Krankenhaus. Auch hier unterstützt Sie die Krones BKK.
Haushaltshilfe
Lebt im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind und kann die haushaltsführende Person krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiterführen, können wir die Kosten einer Ersatzkraft bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen übernehmen oder den Verdienstausfall bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstatten. Bei Schwangerschaft wird Haushaltshilfe von uns auch dann gewährt, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Hier geht’s zum Antrag auf Haushaltshilfe. Den Antrag senden Sie bitte an Ihre Krones BKK.
Häusliche Krankenpflege
Unsere Leistungen der häuslichen Krankenpflege umfassen nach ärztlicher Verordnung Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Zuzahlung für maximal 28 Tage
Die gesetzliche Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr begrenzt und beträgt 10 % je einzelner Leistung zuzüglich eines Betrages von 10 Euro für die Verordnung.
Fahrkosten
Medizinisch notwendige Fahrten im Rettungs- oder Krankenwagen übernehmen wir ebenso wie die Kosten einer Flugrettung. Bei stationärem Klinikaufenthalt und im Einzelfall auch bei ambulanter Behandlung erstatten wir Ihnen Ihre Fahrkosten abzüglich des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils in Höhe von 10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Fahrt.
Hier geht’s zum Antrag auf Fahrkosten. Den Antrag senden Sie bitte an Ihre Krones BKK.