Mit dem BKK Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, wählen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt als erste Ansprechperson in allen Gesundheitsfragen. Insbesondere für chronisch oder mehrfach Erkrankte kann sich eine Teilnahme an dem Programm lohnen. Denn eingeschriebene Patientinnen und Patienten können von einer besonders qualifizierten Versorgung und verbesserten Serviceangeboten profitieren.
Beim BKK Hausarztprogramm übernimmt die Hausarztpraxis eine Lotsenfunktion, d. h. es wird Ihre gesamte Behandlung koordiniert und gesteuert. So können sämtliche Untersuchungen und Therapiepläne von fachärztlichen Praxen und Krankenhäusern in Ihre Behandlung einbezogen werden. Ihre hausärztliche Praxis behält den Überblick, Sie werden optimal beraten und erhalten dadurch genau die Behandlung, die Sie benötigen.
Die Teilnahme am BKK Hausarztprogramm Ihrer Krones BKK ist freiwillig und kostenlos. Sie erklären sich jedoch für mindestens ein Jahr bereit, zunächst immer Ihre hausärztliche Praxis aufzusuchen, bevor Sie zu fachärztlichen Praxen gehen. Davon ausgenommen sind Besuche in frauenärztlichen-, kinderärztlichen- und augenärztlichen Praxen sowie Notfälle.
Gesundheitsversorgung auf den Punkt: Die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen verpflichten sich zu einen hohen wissenschaftlichen und technischen Standard. Weil die Hauspraxis den gesamten Behandlungsablauf koordiniert, können unnötige Behandlungen und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Zentral ist dabei ein guter Informationsaustausch: Alle Behandlungsdaten werden zusammengeführt und im Rahmen von Überweisungen an die fachärztliche Praxis, bei Krankenhausaufenthalten oder bei der Verordnung von Hilfsmitteln übermittelt.
Erweiterte Sprechzeiten: Die hausärztlichen Praxen müssen auch ihr Sprechstundenangebot versichertenfreundlich gestalten. Die werktägliche Sprechstunde von Montag bis Freitag ist obligatorisch. Hinzu kommen extra Sprechstunden, eine wöchentliche Termin-Sprechstunde für Berufstätige ab 7 Uhr oder bis mindestens 20 Uhr oder eine Samstags-Terminsprechstunde pro Woche. Auch die Wartezeiten sollen nicht endlos sein und sich auf eine Wartezeit von maximal 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung beschränken.
Extraleistungen: Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben in der Regelversorgung alle drei Jahre einen Anspruch auf einen Gesundheits-Check-Up im hausärztlichen Programm ist die alle zwei Jahre möglich. Digitale Module unterstützen bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung (sog. Shared Decision Making) bei bestimmten Krankheitsbildern. Für chronisch kranke Versicherte helfen zusätzliche Versorgungsmodule Begleit- und Folgeerkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes und Hypertonie frühzeitig zu erkennen. Im Fall eines Atemwegsinfekts oder einer Mittelohrentzündung können die teilnehmenden Hauspraxen Schnelltests einsetzen um abzuklären, ob eine Behandlung mit Antibiotika notwendig ist.
Neu – Versorgung in Pflegeheimen: Mit zunehmenden Alter steigt regelmäßig auch der Betreuungs- und Behandlungsbedarf. Insbesondere Menschen, die im Pflegeheim leben, sind auf eine intensive und engmaschige Betreuung durch ihre Hausärztin, ihren Hausarzt angewiesen. Die Krones BKK hat deshalb das hausärztliche Versorgungsprogramm für Versicherte in Pflegeheimen erweitert und zahlt den teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzten Zuschläge für Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Dafür ist wichtig, dass die hausärztliche Praxis mit dem Pflegeheim eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat.
Ist dies der Fall, sind kurzfristige Fallbesprechungen zwischen der hausärztlichen Praxis und dem Pflegepersonal im Rahmen einer telefonischen oder telemedizinischen Sprechstunde auch außerhalb der regulären Sprechzeiten vor Wochenenden und Feiertagen möglich.
Auch die kontinuierliche hausärztliche Betreuung von Bewohnenden in Pflegeheimen wird über das hausärztliche Programm mit Kooperationsvereinbarung ausgebaut. Die Sonderleistungen schließen ein, dass fachmedizinische sowie andere therapeutische Behandlungen und Maßnahmen koordiniert werden. Aber auch die Kommunikation mit Angehörigen oder Betreuenden wird unterstützt und bei Bedarf patientenorientierte Fallbesprechungen von der Hausärztin oder dem Hausarzt mit der Pflegeeinrichtung und dem Pflegeteam organisiert. Ziel dieser Vertragserweiterungen ist es, die Versorgung von Menschen in Pflegeheimen zu verbessern und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden
So einfach geht‘s: Die Teilnahmeerklärung zum Programm können Sie direkt von einer an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden hausärztlichen Praxis erhalten, die Sie selbst wählen. Wenn alle Voraussetzungen zur Teilnahme vorliegen, nimmt Ihre Krones BKK die Einschreibung vor.
Grundsätzlich ist man mindestens 12 Monate an den Hausarztvertrag gebunden. Eine erstmalige Kündigung ist spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bindungsjahres schritflich bei der Krones BKK einzureichen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Bindung um weitere 12 Monate. Für Versicherte, die bereits eingeschrieben sind, gilt die Frist ab Beginn der Ersteinschreibung in den alten Vertrag. Die 12-monatige Bindungsfrist beginnt also mit dem Neuvertrag NICHT neu zu laufen.
In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des HzV-Teilnahmejahres die hausärztliche Praxis innerhalb des Hausarztprogrammes wechseln, z.B. wenn
- die bisherige hausärztliche Praxis nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt,
- die Praxis umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
- Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.
Einen Wechsel müssen Sie der Krones BKK schriftlich mitteilen.
Fragen Sie Ihre hausärztliche Praxis, ob er am BKK Hausarztmodell teilnimmt oder prüfen Sie selbst unter www.hausarzt-suche.de (BKK Bayern – HZV Vertrag ankreuzen).
Ein hausarztbasiertes Versorgungsmodell gibt es auch für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche. Das Programm BKK Starke Kids wird in Kooperation mit den Praxen für Kinderheilkunde in Bayern umgesetzt. Es bietet eine maßgeschneiderte und kostenfreie Gesundheitsvorsorge speziell für Kinder und Jugendliche.
Vorsicht: Eine gleichzeitige Einschreibung in das Hausarztmodell und in BKK Starke Kids geht nicht. Es zählt immer die zuerst getätigte Einschreibung vorrangig.