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Einfach und unkompliziert zur Krones BKK

Die Krones BKK und ihre umfangreichen Extraleistungen stehen exklusiv Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krones Konzerns und deren Familien zur Verfügung. So können Ehegatten von MitarbeiterInnen bei eigener Beschäftigung und Kinder aus der Familienversicherung die Krones BKK wählen. Ein Wechsel der Krankenversicherung ist jederzeit möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam – gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Beitritt erklärt, also nach zwei vollen Kalendermonaten.

Zudem kann bei einem Arbeitsplatzwechsel die Mitgliedschaft bei unserer BKK weitergeführt werden.

Sind Sie neu bei der Krones AG?

Wenn Sie neu bei der Krones AG oder bei einer der Tochterfirmen der Krones AG beschäftigt sind, haben Sie die Möglichkeit ohne Einhaltung einer Bindungs- oder Kündigungsfrist, mit Beschäftigungsbeginn innerhalb von 14 Tagen die Krones BKK als Ihre Krankenkasse zu wählen. Senden Sie uns einfach Ihren Mitgliedsantrag per E-Mail oder per Post.

Tochterfirmen der Krones AG:

  • Evoguard GmbH in Nittenau,
  • Syskron Holding GmbH in Wackersdorf (Syskron, Syskron X, Triacos)
  • ecomac GmbH, Neutraubling,
  • KIC Krones GmbH, Neutraubling,
  • Kroki (Krones Kindergarten) e. V. in Neutraubling,
  • Krones Service Europe GmbH; Neutraubling
  • System Logistics GmbH in Wackersdorf,
  • Milkron GmbH in Laatzen,
  • Steinecker GmbH in Freising,
  • Krones Recycling GmbH in Flensburg

Senden Sie uns einfach Ihren Mitgliedsantrag per E-Mail oder per Post. Ihre bisherige Versicherung brauchen Sie nicht mehr zu kündigen. An die Wahl der Krankenkasse sind Sie grundsätzlich 12 Monate gebunden.

Wir informieren Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Sie erhalten keine zusätzliche Kündigungsbestätigung von Ihrer bisherigen Krankenkasse. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Kassenwechsel.

Sonderkündigungsrecht

Erhöht eine Krankenkasse den Beitragssatz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen gilt die „Bindungsfrist“ von 12 Monaten nicht. Sonderkündigung bedeutet aber nicht, dass Sie die Krankenkasse sofort verlassen können. Sie können Ihre Mitgliedschaft erst zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Sie bleiben also mindestens für zwei weitere Monate bei der alten Krankenkasse versichert.

Versicherung für Arbeitnehmende

Mehr Leistung, mehr Schutz

Der berufliche Alltag verlangt Ihnen viel ab, mentale und körperliche Leistungskraft sind Voraussetzungen, die jeden Tag neu gefragt sind. Als Hilfe rund um Ihre Gesundheit ist die Krones BKK im Fall des Falles für Sie da – und unterstützt Sie nachhaltig, damit Sie idealerweise erst gar nicht krank werden.

Versicherung für Studierende

Gut versorgt von Anfang an

Eine Krankenkasse soll Angebote machen, statt einzuschränken. Sie soll Antworten geben, statt Fragen zu stellen, persönliche Beratung über Bürokratie stellen und immer da sein, wenn man sie braucht. So sehen Sie das, so sehen wir das. Deshalb entscheiden Sie sich für die Krones BKK.

Unsere aktueller Beitrag für Studenten beträgt in der Krankenversicherung 99,35€/Monat und in der Pflegeversicherung 35,91 €/Monat für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres (30,78 €/Monat für Personen mit einem Kind, bei mehreren Kindern erfolgt ein zusätzlicher Beitragsabschlag von 0,25 %).

Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung

Unsere kostengünstige Krankenversicherung der Studenten ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Der/die Student/in ist an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ein­ge­schrie­ben.
  • Das 30. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet.
  • Eine kostenfreie Fa­mi­lien­ver­si­che­rung ist nicht möglich oder ausgeschlossen

Datenschutzhinweis:

Mir ist bekannt, dass die Angaben aufgrund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches erhoben und auf Datenträgern gespeichert werden, die KRONES BKK meine persönlichen Daten benötigt, um mich umfassend beraten und betreuen zu können, und die KRONES BKK zum Datenschutz verpflichtet ist. Ich verpflichte mich, unaufgefordert Veränderungen in meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen.

Weiterführende Informationen & Unterlagen

Mandy Heusinger

Beraterin Neukunden A – Ha

Anna Saller

Beraterin Neukunden He – Pe

Sarah Hahn

Beraterin Neukunden Pi – Z

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